Nutzungsbedingungen des Küsterarbeitskreis

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Seminare des Küsterarbeitskreis der Nordkirche.

  1. Anmeldung: Sie können sich zu unseren Veranstaltungen schriftlich, per Post oder per E-Mail anmelden. In der Regel gibt es ein eigenes Anmeldeformular für die jeweilige Veranstaltung. Bitte benutzen Sie dieses. Wir bestätigen Ihre Anmeldung schriftlich. Mit dem Eingang der Bestätigung bei Ihnen ist die Anmeldung rechtsverbindlich. Wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, werden Interessierte in einer Warteliste aufgenommen. Sie bekommen eine entsprechende Nachricht. Über freiwerdende Plätze informieren wir Sie kurzfristig. Möchten Sie von der Warteliste gestrichen werden, bitten wir um eine Nachricht.

  2. Anmeldung von Tagesgästen: Sie möchten bei den 3-Tage-Veranstaltungen nur an einem Themenbereich teilnehmen, setzen Sie sich dafür bitte mit der Leitung in Verbindung.

  3. Einladung: Ca. 6 Wochen vor Beginn wird eine Einladung mit Programm, Informationen zur Anreise und dem Haus verschickt.

  1. Abmeldung: Wenn Sie trotz Anmeldung nicht teilnehmen können, bitten wir um rechtzeitige schriftliche Abmeldung. Spätestens 8 Wochen vor Anreise: Sollten Teilnehmende auf der Warteliste stehen, wird der Platz vergeben. Trifft Ihre Absage später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns ein, stellen wir Ihnen 50 % des Teilnahmebeitrags in Rechnung. Es entstehen Ihnen keine Kosten, wenn wir den Platz, vielleicht sogar mit Ihrer Hilfe, wieder besetzen können. Bei Absagen mit kürzerer Frist gilt: Es entstehen Ihnen keine Kosten, wenn wir den Platz, vielleicht sogar mit Ihrer Hilfe, wieder besetzen können. Erfolgt eine Abmeldung erst am Veranstaltungstag oder nehmen Sie nicht teil ohne abzusagen, müssen wir Ihnen den vollen Teilnahmebeitrag berechnen.

  2. Ausfall der Veranstaltung: Bei zu geringer Anzahl von Teilnehmenden, die Seminarleitung kurzfristig erkrankt oder andere wichtige Gründe vorliegen, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Wir informieren Sie in solchen Fällen umgehend schriftlich, telefonisch oder per E-Mail

  3. Teilnahmebeiträge: Den jeweiligen Teilnahmebeitrag können Sie dem Programm bzw. Einladungsflyer entnehmen. Für Ihren Veranstaltungsbeitrag erhalten Sie von uns eine Rechnung. Eine Ermäßigung und/oder Ratenzahlung muss mit der Tagungsleitung bei Anmeldung abgesprochen werden. Wir gehen davon aus, dass Sie während der Dauer der gesamten Veranstaltung teilnehmen. Es ist uns nicht möglich, Ermäßigungen aufgrund einer nur teilweisen Anwesenheit zu gewähren.

  4. Datenschutz: Für die Organisation der Veranstaltung benötigen wir einige Angaben zur Person von Ihnen (s. Anmeldeformular). Diese Angaben verwenden wir strikt vertraulich und geben sie nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte weiter. Ihre Anschrift wird in unserer Adressdatei gespeichert, so können wir Sie auf weitere Angebote des KDA hinweisen. Sollten Sie damit zum Zeitpunkt der Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht einverstanden sein, melden Sie sich bitte. Wir löschen Sie dann sofort aus unserem Verzeichnis.

  5. Teilnahmebestätigung: Die Teilnehmer*innen erhalten von uns nach Teilnahme „automatisch“ eine Teilnahmebestätigung.

  6. Verbesserungsprozess: Die ständige Weiterentwicklung unserer Angebote liegt uns am Herzen. Ein Feedback/eine Rückschau auf die Veranstaltung ist daher in der Regel Teil der Veranstaltung. Bitte beteiligen Sie sich daran.

  7. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht zugelassen.

  8. Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden.

  9. Grundlage einer Buchung ist die Akzeptanz unseres aktuellen Hygiene- und Sicherheitskonzeptes. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Anreise über unsere Standards.

  10. Die Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung; ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht! Am Abreisetag muss das Zimmer spätestens bis 10:00 Uhr geräumt – und der Schlüssel an der Rezeption abgegeben werden!

  11. Die Verpflegung (v.a. Umfang und Zeiten) erfolgt nach Absprache, spätestens 8 Wochen vor der Belegung. Sonderkostwünsche sind mit der Teilnehmerliste ebenfalls 8 Wochen vorher anzumelden. Danach können diese Wünsche nur noch bedingt berücksichtigt werden.

  12. Das Mitbringen und Lagern von Lebensmitteln, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden und im Hause nicht zu Verfügung stehen, ist nur möglich in einem für die Gäste zur Verfügung stehenden Kühlschrank. Eine Lagerung im Bereich der Küche ist ausgeschlossen. Das mitbringen erfolgt nach Absprache mit der Leitung, bzw. dem Veranstaltungshaus.

  13. Der Kunde haftet dem Veranstaltungshaus gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste, Mitarbeiter, Vertreter oder Gehilfen verursacht werden.